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Das Wichtigste zuerst - Die Grundregeln zur Teilnahme im Straßenverkehr

§1 StVO

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

Diese Regeln bilden die Grundlage des Verhaltens im Straßenverkehr. An Ihnen richten sich alle Anforderungen der Verkehrsteilnehmer aus.

Egal, ob Fußgänger, Radfahrer, Rollstuhlfahrer, Auto-, Lkw- oder Busfahrer, man hat auf sich gegenseitig aufzupassen. Nicht selten geraten diese Regeln aber unbewusst oder bewusst außer Acht und es kommt zu Konfliktsituation und Streitfällen im Straßenverkehr; dann ist oft die Unterstüzung durch einen VERKEHRSANWALT mehr als hilfreich.

Schon kleine Unfallschäden können zu großen rechtlichen Streitereien führen und ungewollte Fehler am Anfang wirken sich am Ende erheblich aus.

 

 

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BAUERS Rechtsanwaltskanzlei | post@anwalt-in-dormagen.de oder Tel.: 02133/5620